Kultur- und CityMarketing Dillingen/Saar GmbH
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Event-Management

Standplatz-Bewerbung

Weihnachtsmarkt Dillingen 2026 · KCM Dillingen/Saar GmbH · Bewerbungsschluss: 28.09.2026

Der Dillinger Weihnachtsmarkt 2026 findet von Freitag, 27.11., bis Sonntag, 29.11.2026, statt (Fr/Sa 15:00–22:00 Uhr, So 11:00–20:00 Uhr). Das KCM stellt „Dillinger Häuser" zur Miete bereit — Weihnachtsmarkthäuser mit Wasser- und Stromanschluss inklusive. Alternativ können Sie einen eigenen, weihnachtlich dekorierten Stand mitbringen. Bitte geben Sie Ihr Sortiment vollständig und konkret an, da es Grundlage für die Zulassung ist.

Die Zahl der Standflächen ist begrenzt. Alle Bewerbungen werden nach Ende der Anmeldefrist (28.09.2026) ausgewertet. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht. Nach der Zulassung erhalten Sie Ihren Standvertrag mit Rechnung — der Standplatz ist erst nach Zahlungseingang verbindlich reserviert. Bei Nichtteilnahme aus eigenen Gründen ist keine Rückerstattung möglich.

Rückfragen: Patric Rieks (06831 7063727) oder Julia Heitz (06831 9865199)

oder per E-Mail an weihnachtsmarkt@kcm-dillingen.de

Standbetreiber / Rechnungsadresse

Firma, Verein oder Privatperson, mit der der Standvertrag geschlossen wird. Mit * markierte Felder sind Pflichtangaben.

Ansprechpartner

Die Person, die wir zu dieser Bewerbung und während der Veranstaltung erreichen — muss nicht mit dem Inhaber übereinstimmen.

Ihr Stand

Bei eigenem Stand sind die Maße Pflicht — sie sind die Grundlage der Standgebühr (inkl. Überstände messen).

Standgebühren (netto)
Standfläche eigener Stand — Gastronomie12,00 € / m²
Standfläche eigener Stand — Gewerbetreibende10,00 € / m²
Standfläche eigener Stand — Vereine/Hobbyaussteller8,00 € / m²
Dillinger Haus (Miete, inkl. Wasser + Strom) — Gastronomie200,00 €
Dillinger Haus (Miete, inkl. Wasser + Strom) — Gewerbetreibende150,00 €
Dillinger Haus (Miete, inkl. Wasser + Strom) — Vereine/Hobby100,00 €
Zusätzlich, je nach Inanspruchnahme: Kaution Dillinger Haus 100,00 € · Kaution Schlüssel 10,00 € · Nicht zurückgegebene Glühweintasse (je Tasse) 2,00 €
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der zurzeit gültigen Umsatzsteuer von 19 %. Alle Beträge unverbindlich — maßgeblich sind die Positionen im Standvertrag nach Zulassung.

Anschlüsse, Technik und Genehmigungen

Diverses und Wünsche

Ausgabe in Kisten. Keine Auswahl = kein Bedarf. Die Leihgabe ist kostenfrei; nicht zurückgegebene Tassen werden nach dem Markt mit 2,00 € je Tasse zuzüglich der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer berechnet.

Rechtliches

Teilnahmebedingungen anzeigen (Fassung 1.0)
Teilnahmebedingungen Dillinger Weihnachtsmarkt 2026 1. Veranstalter und Veranstaltung Veranstalter ist die Kultur- und Citymarketing Dillingen/Saar GmbH (KCM), Merziger Straße 51, 66763 Dillingen/Saar. Der Weihnachtsmarkt findet statt am Freitag, 27.11.2026 (15:00–22:00 Uhr), Samstag, 28.11.2026 (15:00–22:00 Uhr) und Sonntag, 29.11.2026 (11:00–20:00 Uhr). 2. Bewerbung und Vergabe Die Anmeldefrist endet am 28.09.2026. Die Zahl der Standflächen ist begrenzt. Alle fristgerecht eingegangenen Bewerbungen werden nach Fristablauf gesammelt ausgewertet; die Vergabe erfolgt durch die KCM mit dem Ziel eines abwechslungsreichen, weihnachtlichen Angebots. Ein Anspruch auf Zulassung oder auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht. Das in der Bewerbung angegebene Sortiment ist abschließend; Änderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Marktleitung. 3. Standgebühr, Zahlung, Kaution Es gelten die in der Bewerbung ausgewiesenen Entgelte (netto zzgl. gesetzlicher USt.). Nach Zulassung erhält der Standbetreiber den Standvertrag und die Rechnung. Der Standplatz ist erst mit vollständigem Zahlungseingang verbindlich reserviert. Für Miethäuser („Dillinger Haus") wird eine Kaution von 100,00 € je Haus sowie 10,00 € je Schlüssel erhoben; die Kaution wird nach ordnungsgemäßer, besenreiner Rückgabe erstattet. 4. Rücktritt und Absage Bei Nichtteilnahme aus Gründen des Standbetreibers nach Zulassung besteht kein Anspruch auf Erstattung der Standgebühr; die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Kann die Veranstaltung infolge einer behördlichen Anordnung, Allgemeinverfügung oder eines Verbots, das den Veranstaltungszeitraum umfasst, nicht durchgeführt werden, entfällt der Vertrag; bereits gezahlte Entgelte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche (insbesondere Ersatz von Umsatzausfall oder Aufwendungen) bestehen in diesem Fall nicht. 5. Auf- und Abbau, Betriebspflicht Auf- und Abbauzeiten sowie Anlieferung werden mit der Standzuteilung mitgeteilt; Rettungswege (mind. 3,50 m) sind jederzeit freizuhalten. Während der Öffnungszeiten besteht Betriebspflicht; ein vorzeitiger Abbau ist nicht zulässig. Die Standfläche ist besenrein zu übergeben. 6. Strom, Wasser, Technik Es dürfen nur elektrische Geräte mit gültiger Prüfung (E-Check/DGUV V3) angeschlossen werden; die Prüfnachweise sind am Stand vorzuhalten. Anschlussart und Leistungsbedarf (kW) sind in der Bewerbung anzugeben; bei fehlenden Nachweisen oder Mängeln kann der Anschluss ohne Ersatzanspruch verweigert oder getrennt werden. Flüssiggasanlagen benötigen eine gültige Prüfbescheinigung (DGUV Regel 110-010); die Abnahme erfolgt vor Marktbeginn. 7. Lebensmittel und Ausschank Standbetreiber mit Lebensmitteln beachten die lebensmittelrechtlichen Vorgaben (Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung, Belehrung nach §43 IfSG, Hygieneschulung); Nachweise sind am Stand vorzuhalten. Wer alkoholische Getränke auf eigene Rechnung ausschenkt, zeigt den vorübergehenden Gaststättenbetrieb nach §3 Abs. 4 des Saarländischen Gaststättengesetzes spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Stadt Dillingen/Saar an. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind einzuhalten und auszuhängen. 8. Haftung und Versicherung Der Standbetreiber haftet für seinen Stand, seine Aufbauten, Waren, Geräte und die von ihm beauftragten Personen und sichert seinen Stand eigenverantwortlich gegen Witterung (insbesondere Sturm). Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl, Einbruch oder Beschädigung von Ständen und Waren; im Übrigen haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und von Leben, Körper oder Gesundheit. Der Standbetreiber unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung und weist diese auf Verlangen nach. 9. Marktleitung und Hausrecht Den Anweisungen der Marktleitung ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Bedingungen (insbesondere Sortimentsverstoß, Sicherheitsmängel, Störung des Marktbetriebs) kann die Zulassung mit sofortiger Wirkung widerrufen werden; ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht. Eine Untervermietung oder Überlassung des Standplatzes an Dritte ist unzulässig. 10. Datenschutz, Schlussbestimmungen Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Datenschutzhinweisen nach Art. 13 DSGVO (Verantwortliche: KCM Dillingen/Saar GmbH; zuständige Aufsichtsbehörde: Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland). Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Saarlouis.
Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO anzeigen
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO 1. Verantwortliche: KCM Dillingen/Saar GmbH, Merziger Straße 51, 66763 Dillingen/Saar. 2. Zwecke und Rechtsgrundlagen: Ihre Daten werden zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses (Standvergabe, Standvertrag, Abrechnung) sowie für vorvertragliche Maßnahmen verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Ohne diese Daten kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Soweit erforderlich verarbeiten wir Daten darüber hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), z. B. zur Geltendmachung rechtlicher Ansprüche, für interne Verwaltungszwecke und zur Organisation der Veranstaltung. 3. Empfänger: Soweit für die Durchführung erforderlich, werden Daten datenminimiert weitergegeben an: zuständige Behörden (z. B. Gewerbeamt, Lebensmittelüberwachung, Ordnungsamt — Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) sowie beauftragte Dienstleister und Gewerke (z. B. Elektro-Fachbetrieb für Stromanschlüsse, Entsorger). Die technische Plattform (Iventro) wird als Auftragsverarbeiter im Auftrag betrieben; alle Dienstleister sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Eine Übermittlung in Drittstaaten findet grundsätzlich nicht statt. 4. Speicherdauer: Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) erfordern eine längere Speicherung. Nicht berücksichtigte Bewerbungen werden nach Abschluss des Vergabeverfahrens gelöscht, sofern Sie nicht der Aufnahme in die Interessentenliste zugestimmt haben. 5. Ihre Rechte: Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21 DSGVO), insbesondere gegen Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f und gegen Direktwerbung. Kontakt: info@citymarketing-dillingen.de. Beschwerderecht: Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland, Fritz-Dobisch-Straße 12, 66111 Saarbrücken.

Kultur- und CityMarketing Dillingen/Saar GmbH
Stummstraße 19, 66763 Dillingen/Saar
Registergericht: Amtsgericht Saarbrücken · HRB 19749
Patric Rieks · Robert Dommer · Gesellschafter/Aufsichtsratsvorsitzender: Bürgermeister Christian Finkler
USt-ID: DE279920703
Tel.: +49 6831 7063727 · info@citymarketing-dillingen.de · https://kcm-dillingen.de

Diese E-Mail wird im Auftrag des jeweiligen Veranstalters über die iVENTRO-Plattform der Q4 media AG versendet.